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Entscheidung über die Teilnahme an der Ausbildung

Die Entscheidung über die Teilnahme an einer Ausbildung setzt die Bewerbung auf eine von der Stadtgemeinde Bremen oder Bremerhaven ausgeschriebene Stelle voraus.

Die Entscheidung über die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung für das der Schulart und der ausgeschriebenen Stelle entsprechende Lehramt nach § 1 des Bremischen Lehrerausbildungsgesetzes wird von den Stadtgemeinden im Rahmen der Einstellung in den Schuldienst getroffen.

Vor der Entscheidung ist festzustellen, ob eine erfolgreiche Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung in zwei Fächern oder in einem Fach und einer Fachrichtung oder in zwei Fachrichtungen erwartet werden kann. Diese Fächer oder Fachrichtungen müssen aus dem Hochschulzeugnis ableitbar sein. Link zum Fächerkatalog

Von der Teilnahme an der Ausbildung ist ausgeschlossen, wer bereits eine Staatsprüfung für ein Lehramt nicht bestanden hat. Gleiches gilt für jene Bewerberinnen und Bewerber, die bereits eine Befähigung für ein Lehramt aufgrund eines Vorbereitungsdienstes erworben haben.

Meldung und Durchführung der Prüfung.

Bis spätestens acht Wochen vor Ende der berufsbegleitenden Ausbildung richtet die Lehrkraft in Ausbildung schriftlich die Meldung zur Prüfung mit den nach Absatz 2 erforderlichen Unterlagen an das Staatliche Prüfungsamt.
Die Anmeldeformulare erhalten Sie bei der zuständigen Hauptseminarleitung.