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Meldung und Durchführung der Prüfung

Die Kandidatin/Der Kandidat reicht zum - vom Staatlichen Prüfungsamt - festgesetzten Termin, die Unterlagen über die Meldung zur Prüfung beim Staatlichen Prüfungsamt ein.

Für die Durchführung der Prüfung gelten die Grundsätze nach § 7 des bremischen Lehrerausbildungsgesetzes und finden die Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lehrämter entsprechend Anwendung.

Formulare für die Meldung zur Prüfung (pdf, 44.5 KB)
Versicherung zur schriftlichen Ausarbeitung (pdf, 19.6 KB)