Die Kandidatin/Der Kandidat reicht zum - vom Staatlichen Prüfungsamt - festgesetzten Termin, die Unterlagen über die Meldung zur Prüfung beim Staatlichen Prüfungsamt ein.
Für die Durchführung der Prüfung gelten die Grundsätze nach § 7 des bremischen Lehrerausbildungsgesetzes und finden die Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lehrämter entsprechend Anwendung.
Formulare für die Meldung zur Prüfung (pdf, 44.5 KB)
Versicherung zur schriftlichen Ausarbeitung (pdf, 19.6 KB)